Geschenke

Ein alter Hut: Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis 35 EUR abziehbar. Denken Sie aber auch an die zusätzlichen Kosten von 30%?

Geschenke an Kunden oder Geschäftspartnern erhalten die Freundschaft auch im betrieblichen Bereich.

Kundengeschenke sind bis 35 EUR netto je Empfänger und Jahr als Betriebsausgaben abziehbar. Wichtig ist, dass der Geschenkeempfänger genau benannt wird (Name, Vorname, Firma und ggf. Abteilung).

Gleichzeitig führen Geschenke beim Beschenkten zu einem sogenannten geldwerten Vorteil,den der Beschenkte versteuern muss. Ausgenommen sind nur Streuwerbeartikel, Warenproben oder Geschenke bis zu einem Wert von 10 EUR.

Allerdings kann der Schenkende die Steuer pauschal mit 30% übernehmen. Der Kunde oder Geschäftspartner muss über die Pauschalversteuerung unterrichtet werden. Außerdem kann das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung vom Schenker nur einheitlich für alle Geschenke im Wirtschaftsjahr ausgeübt werden.

Wir als Ihr Steuerberater sorgen dafür, dass für jedes Geschenk (> 10 EUR) automatisch die Pauschalsteuer von 30% (zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und 7% Kirchensteuer) berechnet wird und im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt abgeführt wird. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sie müssen lediglich dem Beschenkten mitteilen, dass das Geschenk bereits "versteuert" worden ist.

Praxistipps:

  • Das Einfachste ist, wenn Sie dem Geschenk eine Information beifügen nach dem Muster: "Das beigefügte Geschenk wird gemäß § 37b EStG pauschal versteuert. Sie brauchen den Wert der Zuwendung daher nicht zu versteuern."
  • Bei Geschenken an Geschäftspartnern zu besonderen persönlichen Anlässen fällt keine Pauschalsteuer an, z.B. Geburtstag oder Hochzeit. Notieren Sie auf dem Beleg neben dem Namen und der Firma des Beschenkten auch den persönlichen Anlass.
  • Geschenke sind nicht zu versteuern, die der Empfänger nur betrieblich verwenden kann, z.B. Brauerei schenkt einem Gastwirt Gläser mit Brauereiaufdruck oder Hersteller pharmazeutischer Erzeugnisse schenkt Arzt medizinisches Fachbuch.
  • Geschenke aus ausschließlich privaten Anlässen können zwar nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, dafür fällt aber auch keine Pauschalsteuer an.

Weitere Informationen...

 

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