Gesetz zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Noch ist der Vermittlungsausschuss nicht zu einem Ergebnis gekommen. Sollte das Gesetz aber umgesetzt werden, können Besitzer von Wohngebäuden mit steuerlichen Förderungen rechnen.

  • selbstgenutzte Immobilien
    Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnamen können über 10 Jahre jeweils zu 10% als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10k EStG).
    Bedingung ist, dass mit der ursprünglichen Herstellung der Immobilie vor dem 01.01.1995 begonnen wurde.
    Die Wohngebäude oder Eigentumswohnungen dürfen außerdem nach der Sanierung einen Primärbedarf von 85% eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten.
    Weiterhin darf der Transmissionswärmeverlust nicht mehr als 100% betragen.
  • vermietete Immobilien
    Auch bei vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen können unter den gleichen Voraussetzungen die Herstellungskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden (§ 7e EStG).

Praxistipp:
Warten Sie mit energetischen Sanierungsmaßnahmen bis das Gesetz endgültig umgesetzt worden ist.