Riester-Rente

Der Staat kann die Zulagen und die Steuervorteile zurückfordern!

Ein Riester-Sparer muss die Versicherungsgesellschaft über Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse informieren, da sonst gegebenenfalls rückwirkend sowohl Zulagen als auch steuerliche Vorteile entfallen.

Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsgesellschaft ein Dauerzulagenantrag erteilt worden ist.

Folgende Fälle sind zu beachten:

  • Selbständigkeit
    Ein Selbständiger ist in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig und damit entfällt die unmittelbare Zulagenberechtigung.
  • Arbeitslosigkeit
    Der Mindestbeitrag beträgt 60 EUR im Jahr.
  • Kindergeld
    Enfällt das Kindergeld, enfällt auch die Kinderzulage.
  • Scheidung
    Soweit nur ein mittelbarer Anspruch bestand, fällt dieser durch die Scheidung weg.
  • Erhöhung Bruttogehalt
    Für die volle Zulage müssen die Beiträge mindestens 4% des Vorjahreseinkommens betragen (max. 2.100 EUR).
  • Verwendung
    Eine Kündigung des Vertrages und die Verwendung des angesparten Kapitals kann eine Rückforderung der Vergünstigung zur Folge haben.

Praxistipp
Die Rückforderung der Vergünstigungen einschließlich der steuerlichen Vorteile erfolgt ausschließlich durch die ZfA. Fordert das Finanzamt die steuerlichen Vorteile doppelt zurück, sollte ein Einspruch eingelegt werden mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der ZfA.