Wenn Sie jetzt nicht aktiv werden, können Sie die Forderungen praktisch abschreiben.
Der Fristablauf kann unterbrochen werden:
- Nehmen Sie mit dem Schuldner Verhandlungen auf.
Dies sollte möglichst durch einen Zeugen dokumentiert werden. - Leiten Sie rechtzeitig ein gerichtliches Mahnverfahren ein
(mind. ein Monat vor Fristablauf).
Praxistipp:
Die Verjährungsfrist beginnt neu, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt und bspw. eine Abschlagszahlung leistet.