Verjährung von Forderungen zum Jahresende verhindern

Noch offene Forderungen aus 2013 verjähren zum Jahresende 2016!

Wenn Sie jetzt nicht aktiv werden, können Sie die Forderungen praktisch abschreiben.

 

Der Fristablauf kann unterbrochen werden:

  • Nehmen Sie mit dem Schuldner Verhandlungen auf.
    Dies sollte möglichst durch einen Zeugen dokumentiert werden.
  • Leiten Sie rechtzeitig ein gerichtliches Mahnverfahren ein
    (mind. ein Monat vor Fristablauf).

Praxistipp:
Die Verjährungsfrist beginnt neu, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt und bspw. eine Abschlagszahlung leistet.