Abgabe einer Anlage KAP?

Oft lohnt sich das Ausfüllen der Anlage KAP nicht.

Seit dem 01.01.2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte Abgeltungssteuer von 25%. Dadurch erübrigt sich häufig die Abgabe einer Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Wer glaubt, dass sein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%, kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung vornehmen lassen. Maßgeblich ist der niedrigere Steuersatz. Allerdings erreicht der persönliche Steuersatz bereits bei einem zu versteuerndem Einkommen von 15.721 € (bzw. 31.442 € bei zusammenveranlagten Ehegatte) 25%, sodass sich eine Günstigerprüfung nicht lohnt.

Weitere Infos unter www.bundesfinanzministerium.de (unter Bürgerinnen und Bürger/Arbeit und Steuererklärung).