Einführung der Gelangensbestätigung

Entwarnung beim Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen?

 

Bis zum Inkrafttreten der 11. Verordnung zur Änderung der UStDV am 1.7.2013 können die bisherigen Nachweismöglichkeiten bei innergemeinschaftlichen weiterhin angewendet werden.

Bisherige Belegnachweise, welche durch die Gelangensbestätigung ersetzt werden sollen:

  • Verbringensnachweis
  • Empfangsbestätigung
  • handelsüblicher Beleg in Versendungsfällen (aus dem sich Bestimmungsort ergibt)

 

Neben der Gelangensbestätigung sollen mit der Verordnung weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden.

Insbesondere soll eine Bescheinigung des Spediteurs zugelassen werden. Aber auch mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet nachvollziehbar und glaubhaft ergibt, soll der Nachweis möglich sein.

Die Gelangensbestätigung ist damit nur eine Möglichkeit des Nachweises.