Elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige gelbe Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 ersetzt.

  • "Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale", kurz "ELStAM"
    Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 ersetzt.
    Alle Arbeitnehmer erhalten im Oktober 2011 die ELStAM in einem Schreiben übersandt. Diese müssen lediglich auf ihre Richtigkeit überprüft werden und zu den Akten genommen werden. Werden hier Fehler festgestellt, z.B. falsche Lohnsteuerklasse, dann muss eine Änderung beim Finanzamt beantragt werden.
  • Änderungen wie Heirat, Nachwuchs oder Kirchenaustritt
    Bei Änderungen in 2011 oder 2012 muss eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgen. Ab 2013 reicht bei einer Änderung eine Mitteilung bei der Meldebehörde aus. Diese gibt die Änderungen dann an das Finanzamt weiter.
  • Freibeträge ab2013
    Die Freibeträge gelten grundsätzlich nicht weiter und müssen neu beantragt werden (Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Lohnsteuerermäßigungsantrag). Für Kinder, die 2011 oder 2012 das 18. Lebensjahr vollenden, muss ebenfalls ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden (Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ).
  • Arbeitgeberwechsel
    Arbeitnehmer müssen künftig ihrem neuen Arbeitgeber nur noch ihr Geburtsdatum und ihre Identifikationsnummer mitteilen und angeben, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Der Arbeitgeber ruft dann die "ELStAM" beim Finanzamt ab. Bei mehreren Arbeitgebern ist nur der Arbeitgeber mit der Hauptbeschäftigung dazu berechtigt. Weitere Arbeitgeber können vom Arbeitnehmer ebenfalls berechtigt werden. Ein Arbeitgeber kann aber auch vom Arbeitnehmer "gesperrt" werden.