Gewinnverlagerung

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende

Manches Unternehmen kann das Jahr 2013 erfolgreich abschließen. Wer 2014 ein weniger erfolgreiches Jahr erwartet, für den bietet sich an, einen Teil des Gewinns in das Folgejahr zu verlagern. Aufgrund des progressiven Steuersatzes ergibt sich dadurch neben der Steuerstundung eine echte Steuerersparnis.

Die besten Praxstipps:

  • Investitionsabzugsbetrag
    Für geplante Anschaffungen 2014-2016 kann das Unternehmen bereits in diesem Jahr 40% der Anschaffungskosten (max. 200.000 EUR) als Betriebsausgabe geltend machen. Das Betriebsvermögen darf max. 235.000 EUR betragen bzw. bei EÜR-Rechnern darf der Gewinn max. 100.000 EUR betragen. Es muss sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln, welche überwiegend betrieblich genutzt werden. Ein Firmenwagen scheidet daher in der Regel aus, da dieser auch privat genutzt wird.
  • Sonderabschreibung
    Unter den gleichen Voraussetzungen kann bei Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Sonderabschreibung von 20% geltend gemacht werden (neben der normalen Abschreibung), sofern die Anschaffung noch dieses Jahr erfolgt.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
    Bei Anschaffungskosten bis 410 EUR kommt eine Sofortabschreibung in voller Höhe in Betracht. Dies ist möglich bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind.
  • Weihnachtsfeier
    Bis zu 110 EUR brutto je Mitarbeiter können steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden. Der Betrag darf nicht überschritten werden. Hierzu zählen die Kosten für Essen und Getränke, Übernachtung, Fahrtkosten, Eintrittskarten und Geschenke.

Praxistipps für Bilanzierende:

  • Lieferung an den Kunden bzw. die Abnahme erfolgt erst 2014.
    (Der Effekt wird durch die Bewertung des Warbenbestandes bzw. der halbfertigen Arbeiten zum Teil wieder aufgehoben.)
  • Aufwand für Erhaltungsarbeiten, Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 EUR, Werbe- oder Beratungsleistungen.
  • Zusage von Gratifikationen an die Mitarbeiter.
  • Einstellung von Angehörigen auf 400-EUR-Basis für das Jahresendgeschäft inkl. Inventur.

 

Praxistipps für EÜR-Rechner (z.B. bei Freiberuflern):

  • Kunden zahlen ihre Rechnung erst im neuen Jahr. Die eigenen Aufwendungen werden noch im Dezember bezahlt.
  • Vorauszahlungen leisten (max. über 5 Jahre).
  • Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Leasingraten oder Mieten) ist bei Zahlung zwischen dem 21.12. und 10.01. zu beachten, dass der Aufwand dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet wird.